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Glossar
Bewertungsrichtlinien
Die im Rahmen einer Bauzustandserfassung erhobenen Daten sollen Bestandseigner in die Lage versetzen, sich einen Überblick über die Ausstattung und den Zustand ihrer Objekte zu verschaffen. Denn auf dieser Grundlage lassen sich dann im nächsten Schritt die Handlungsbedarfe zuverlässig ableiten. Dies ist aber nur mit objektiven Daten von einheitlicher Qualität und Tiefe möglich. Es muss deshalb oberste Priorität haben, dass alle mit der Zustandsbewertung befassten Personen dabei die gleichen Bewertungsmaßstäbe ansetzen. Denn nur so gelangt man zu einem neutralen und unabhängigen Ergebnis. Folglich ist eine einheitliche Bewertungssystematik mit objektiven Bewertungsrichtlinien erforderlich.
Durchgängige Datentiefe und -qualität
Um über Daten von einheitlicher Tiefe zu verfügen, muss festgelegt werden, welche baulichen Elemente wie detailliert erfasst werden sollen. Bei dieser Entscheidung spielt wiederum der Zweck, zu dem die Daten erhoben werden, eine wichtige Rolle. Die Software AiBATROS® stellt deshalb im Rahmen ihrer mobilen Bestandserfassung und -bewertung drei verschiedene Bewertungsebenen zur Verfügung.
Voraussetzung für einheitliche Datenqualität ist hingegen eine standardisierte Bewertung der baulichen Elemente. Die Bauzustandserfassung mit AiBATROS® unterscheidet dabei vier mögliche Zustände, da eine gerade Zahl sicherstellt, dass bei der optischen Beurteilung vor Ort nicht einfach ein Mittelwert gebildet werden kann. Jede dieser vier Kategorien steht unabhängig vom baulichen Element für einen bestimmten Zustand:
- A = Das Bauteil ist mangelfrei
- B = Das Bauteil weist punktuelle Mängel auf
- C = Das Bauteil weist erhebliche, aber reparable Mängel auf
- D = Das Bauteil weist irreparable Mängel auf
Im Rahmen der Erfassung und Bewertung erfolgt dann für jedes bauliche Elemente entsprechend seines Ist-Zustands die Zuteilung zu einer dieser Kategorien. Bei Zustand „A“ und „D“ ist dies problemlos und weitestgehend objektiv möglich. Im Fall von Zustand „B“ und „C“ ist es hingegen erforderlich, eine detaillierte und folglich subjektive Entscheidung zu treffen. Deren Subjektivität lässt sich allerdings durch einheitliche Zustandsbeschreibungen auf ein Minimum begrenzen. Auf diese Weise werden die Zustandsbewertungen verschiedener Erfasser vereinheitlicht und somit vergleichbar.
Darüber hinaus gibt es noch den Zustand „N“ („notwendig“). Hiermit lassen sich Informationen über fehlende, aber für die Planung notwendige Elemente (wie eine fehlende Wärmedämmung oder einen fehlenden Aufzug) erheben.
Bewertungsrichtlinien für objektive Ergebnisse
All diese Informationen zur Bewertung sind ist in Form einer detaillierten Bewertungsrichtlinie zusammengefasst. Damit stehen dem Erfasser all die notwendigen Informationen zur Verfügung, die er für eine korrekte Durchführung der Bestandserfassung benötigt:
- Ablauf der Bauzustandsbewertung
- Geometrieermittlung/Ermittlung weiterer wichtiger Grundgrößen
- Bewertung des baulichen beziehungsweise energetischen Zustands der einzelnen Bauteile
Auf diese Weise verfügt der Auftraggeber im Anschluss über nachvollziehbare Informationen zum Zustand seiner Bestandsimmobilien. Dies schafft somit die zur Entwicklung des Portfolios notwendige Transparenz über den gesamten Gebäudebestand.
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