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Glossar
Instandhaltungskosten Immobilien
Bei Immobilien handelt es sich um langlebige Wirtschaftsgüter. Um diese lange Lebensdauer zu gewährleisten, ist allerdings deren regelmäßige Instandhaltung erforderlich. Dementsprechend sind unter den Instandhaltungskosten Immobilien die Kosten zu verstehen, die aufgewendet werden müssen, um das Gebäude in einem funktionsfähigen beziehungsweise nutzbaren Zustand zu erhalten. Denn dieser würde sich sonst aufgrund von Alterung, Witterung oder Abnutzung im Laufe der Zeit immer weiter verschlechtern. Zu diesem Zweck sind vier Arten von Instandhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchzuführen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Instandhaltung vs. Instandsetzung
Im Einzelfall kann es jedoch schwerfallen, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten voneinander abzugrenzen. Grundsätzlich bezeichnet man alle baulichen Maßnahmen, die dazu dienen, den zugesicherten vertragsgemäßen Zustand der Immobilie wiederherzustellen als Instandsetzung.
Instandhaltung vs. Modernisierung
Unter Modernisierungskosten versteht man die Kosten, die anfallen, wenn durch bauliche Maßnahmen der Wohnkomfort verbessert, Wasser oder Energie eingespart oder sogar neuer Wohnraum geschaffen wird. Im Gegensatz zu den Instandhaltungskosten können die Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden, rechtfertigen also eine Mieterhöhung. Aber auch hier bestehen Abgrenzungsschwierigkeiten, denn in manchen Fällen lassen sich die Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten nicht genau von Modernisierungsmaßnahmen trennen.
Instandhaltungskosten Immobilien automatisch ermitteln
Um entsprechende Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen planen zu können, bedarf es aber zunächst einer Bewertung des Ist-Zustands der jeweiligen Immobilie. Erfolgt diese IT-gestützt mit dem EPIQR-Verfahren, schlägt die zugehörige Software AiBATROS® nicht nur selbständig erforderliche Maßnahmen vor, sondern ermittelt auch automatisch die entsprechenden Instandhaltungskosten. Damit liegt die Grundlage für eine bedarfsorientierte Maßnahmenplanung vor, die eine vorbeugende Instandhaltung ermöglicht.
Außerdem lässt sich im Rahmen der IT-gestützten Budgetplanung eine Kostzuordnung einrichten. Diese teilt die Kosten der geplanten Maßnahmen automatisch nach definierten Kriterien auf. Dies ermöglicht beispielsweise die Unterscheidung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Die gleiche Funktion steht auch für die Investitionsrechnung zur Verfügung.
Einen Vergleich der geplanten Instandhaltungskosten mit den Auftragswerten sowie den tatsächliche abgerechneten Kosten ermöglicht der Funktionsbaustein „Soll-Ist-Abgleich„. So lässt sich die Durchführung geplanter Maßnahmenpakete unterjährig vergleichsweise bequem nachhalten und Über- oder Unterschreitungen der Kosten eines verabschiedeten Budgetplans sind sofort sichtbar.
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